Auslaufen der Prüfungsordungen vor 2016
Für alle Zwei-Fach-Bachelor Studierende gilt ab dem 01.04.2021 die Prüfungsordnung vom 21.10.2016.
Für Studierende, die sich in einer anderen Prüfungsordnung als der Gemeinsamen Prüfungsordnung für den 2-Fächer-Bachelor-Studiengang an der Ruhr-Universität Bochum vom 21.10.2016 (amtliche Bekanntmachung Nr. 1186 vom 03.11.2016) befinden, bedeutet konkret folgendes:
- Der Prüfungsanspruch gem. der alten Prüfungsordnung gilt bis einschließlich Wintersemester 2020/2021.
- Eine letztmalige Rückmeldung in der alten Prüfungsordnung ist zum Wintersemester 2020/2021 möglich.
- Bei einer Rückmeldung nach dem Wintersemester 2020/2021 erfolgt eine automatische Umschreibung in die Prüfungsordnung 2016.
- Das Studium gilt als abgeschlossen, wenn beide Fächer, der Optionalbereich und die Abschlussarbeit erfolgreich absolviert sind.
Bei einem Wechsel der Prüfungsordnung ist insbesondere folgendes zu beachten:
- Prüfungsleistungen in der Ausrichtung Betriebswirtschaftslehre bzw. Volkswirtschaftslehre, die gem. einer älteren Prüfungsordnung erbracht worden sind, können bei einem Wechsel in die Prüfungsordnung 2016 auf Antrag des Studierenden beim Prüfungsamt für Wirtschaftswissenschaft unter Berücksichtigung der Regelungen der neuen Prüfungsordnung anerkannt werden. Hierfür ist der „Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen“ zu nutzen.
- Eine mündliche Prüfung im Rahmen der Bachelorarbeit an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft ist verpflichtend.
- Zudem sind die Änderungen der Gemeinsamen Prüfungsordnung und der Fachspezifischen Bestimmungen des Zweitfachs zu beachten.
Ursprünglich war das Auslaufen der alten Prüfungsordnungen zum Sommersemester 2020 vorgesehen. Aufgrund der eventuellen Einschränkungen für Studierende im Sommersemester 2020 wurde dieser Zeitpunkt jedoch verschoben.